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Sachverständiger ist keine geschützte Bezeichnung. Dies bedeutet, dass sich jeder Sachverständiger nennen kann, unabhängig von seiner tatsächlichen Sachkunde oder Erfahrung.


Um Gerichten, Behörden und Privatpersonen die Suche nach einem fachlich besonders qualifizierten Sachverständigen zu erleichtern, hat man die geschützte Bezeichnung des “öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen” geschaffen. Die öffentliche Bestellung wird für verschiedenste Sachgebiete von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. 


Einen vergleichbaren Sachkundenachweis bietet auch ein zertifizierter Sachverständiger, der von akkreditierten privatrechtlichen Institutionen verliehen wird. 


Diese Personenzertifizierung wird nach DIN EN ISO/IEC 17024 geprüft.

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