Sie hatten einen Unfall und sind nicht schuld? Dann haben Sie das Recht einen eigenen Schadensgutachter zu bestimmen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Sie als Unfall-Geschädigter dürfen selbst entscheiden, welchem Schadensgutachter Sie Ihr Vertrauen schenken möchten.
Die Gutachten Kosten übernimmt hier die gegnerische Versicherung!
Rufen Sie uns unverbindlich an: Tel.: 0681 – 303 959 84.
Wir kümmern uns schnell & unabhängig um die Erstellung des Schadens- bzw. Unfallgutachtens und unterstützen Sie bei der gesamten Schadensabwicklung.
Fast immer ist es sinnvoll einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Auch diese Kosten werden bei einem unverschuldetem Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen.