Allg. Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB


Inhaltlich verantwortlich:
UGS Sachverständige GmbH
Bahnstraße 3
66121 Saarbrücken

Telefon: 0681-303 959 84
Telefax: 0681-938 444 18
E-Mail: info@ugs-gutachten.de
USt.-ID: 
DE311835164
Handelsregister:
HRB 103948, Amtsgericht Saarbrücken

Geschäftsführer:
Patrick Pätzug
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2021

§ 1 Erstellung des Gutachtens
 
1.) Der Auftrag zur Erstellung des Gutachtens wird von der UGS Sachverständige GmbH unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. 
2.) Die UGS Sachverständige GmbH ist berechtigt, die zur sach- und fachgerechten Erstellung des Gutachtens notwendigen und üblichen Untersuchungen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Informationen über die am Verkehrsunfall beteiligten Personen und deren Haftpflichtversicherer einzuholen, Fahrten zum Ort der Besichtigung des verunfallten Fahrzeuges vorzunehmen sowie Fotografien des beschädigten Fahrzeuges anzufertigen oder anfertigen zu lassen. 
3.) Schriftliche Ausarbeitungen erfolgen in zwei-/ ggf. dreifacher Ausfertigung (1. Kunde, 2. Haftpflichtversicherer, ggf. 3. Rechtsanwalt), Schadenfotos in Farbe in zwei-/ ggf. dreifacher Ausfertigung. 

§ 2 Pflichten des Auftraggebers
 
1.) Der Auftraggeber hat der UGS Sachverständige GmbH alle zur sach- und fachgerechten Erstellung des Gutachtens notwendigen Informationen und Auskünfte zu erteilen, insbesondere die dazu erforderlichen Unterlagen (beispielsweise Kfz-Zulassung oder Kfz-Brief, Versicherungsschein etc.) schnellstmöglichst zu überlassen. 
2.) Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben sowie die der UGS Sachverständige GmbH überlassenen Unterlagen. 
3.) Der Auftraggeber hat die UGS Sachverständige GmbH von allen Umstanden und Vorgängen, die erkennbar für die sach- und fachgerechte Erstellung des Gutachtens von Bedeutung sind, rechtzeitig und von sich aus in Kenntnis zu setzen.
 
§ 3 Urheberrecht
 
1.) Die UGS Sachverständige GmbH hat an dem erstellten Gutachten nebst Anlagen ein Urheberrecht. 
2.) Der Auftraggeber ist berechtigt, das Gutachten nebst Anlagen sowie Rechnung über die Vergütung und den Auslagenersatz nebst den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UGS Sachverständige GmbH zur Durchsetzung seiner Ansprüche aus dem Haftpflichtereignis gegenüber dem Fahrer und/oder Halter des am Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeuges, gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Fahrzeuges und gegenüber dem eigenen Haftpflichtversicherer und/oder dem eigenen Vollkasko- und/oder Teilkaskoversicherer sowie gegenüber den Gerichten zu verwenden. 
3.) Eine über Punkt 1. oder 2. hinausgehende Verwendung der vorstehend bezeichneten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung oder schriftlicher Genehmigung der UGS Sachverständige GmbH gestattet. 

§ 4 Vergütung
 
1.) Die Vergütung der UGS Sachverständige GmbH für ihre Sachverständigentätigkeit setzt sich aus einem SV-Honorar, Nebenkosten und aus einem Aufwendungsersatz zusammen. Sie bemisst sich nach den nachfolgenden Vorschriften. 
2.) Weitergehende Tätigkeiten, die über den Gutachtenauftrag hinausgehen, wie z. B. Reparaturbestätigung, Rechnungsprüfungen, Nachträge und Nachbesichtigungen, Stellungnahmen, die nicht für die ursprüngliche Gutachtentätigkeit erforderlich waren, sind gesondert zu vergüten (siehe § 6). 

§ 5 Grundvergütung (SV-Honorar) 

Die Grundvergütung (SV-Honorar) berechnet sich nach den von der UGS Sachverständige GmbH geschätzten Netto-Reparaturkosten zuzüglich geschätzter Wertminderung oder – sollte an dem zu begutachtenden Fahrzeug ein tatsächlicher oder wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten sein – nach dem von der UGS Sachverständige GmbH geschätzten Brutto-Wiederbeschaffungswert.

Die nachfolgende Honorartabelle gilt für die Begutachtung von PKWs. Für die Begutachtung anderer Fahrzeugarten erfolgt nach Ermessen des Sachverständigen der UGS Sachverständige GmbH entweder ein Aufschlag von pauschal 30 % auf die Honorarliste oder die Abrechnung nach Zeitaufwand. Die UGS Sachverständige GmbH behält sich einen 30 %igen Aufschlag bei manueller Kalkulation vor.
Für Netto-Reparaturkosten zuzüglich Wertminderung oder Brutto-Wiederbeschaffungskosten über € 66.000,00 findet die vorgenannte Tabelle keine Anwendung und wird auf Verlangen gesondert aufgeschlüsselt. 

Die Honorartabelle richtet sich bis zum Wert von 50.000,00 € (Reparaturkosten ohne MwSt. + Wertminderung oder Wiederbeschaffungswert inkl. MwSt.) nach der Empfehlung der BVSK-Honorarbefragung 2020 Korridor HB V.

§ 6 Stundenverrechnungssatz
 
Der Stundenverrechnungssatz für Gutachten, Rechnungsprüfungen, Nachbesichtigungen, Fahrzeuggegenüberstellungen, Stellungnahmen etc. sowie Tätigkeiten, die aufgrund des Regulierungsverhaltens der Anspruchsgegnerseite erforderlich werden und nach Zeitaufwand berechnet werden, beträgt € 120,00/Stunde. Angefangene 1⁄4 Stunden werden aufgerundet und voll berechnet. 

§ 7 Aufwendungsersatz
 
1.) Die UGS Sachverständige GmbH hat Anspruch auf Ersatz seiner allgemeinen Geschäftskosten. 
2.) Die UGS Sachverständige GmbH hat Anspruch auf Ersatz der auf seine Vergütung entfallenden Umsatzsteuer, sofern diese nicht nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt. 
3.) Der Anspruch auf Ersatz der für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, der EDV-Abrufgebühr, des für die Fahrzeugbewertung benutzten EDV-Abrufs, Schreibauslagen, Fotografien, Abrufkosten bei Restwertbörsen sowie für Reisekosten/Fahrtkosten vorverauslagten Auslagen bestimmen sich nach den folgenden Vorschriften. 

§ 8 Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
 
Die UGS Sachverständige GmbH hat Anspruch auf Ersatz der bei der Ausführung des Auftrages für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlenden Entgelten. Die UGS Sachverständige GmbH kann nach ihrer Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Kosten einen Pauschalsatz fordern, der zwanzig von Hundert der Grundvergütung beträgt, jedoch höchstens € 15,00 zzgl. geltender MwSt.
 
§ 9 Schreibauslagen und Kopien
 
Die UGS Sachverständige GmbH hat Anspruch auf Ersatz der Schreibauslagen für Abschriften und Ablichtungen und für die Überlassung von elektronisch gespeicherten Daten anstelle der Abschriften und Ablichtungen. 
Die Hohe der Dokumentenpauschale bemisst sich mit € 0,57 zzgl. geltender MwSt. je Seite, Abschrift, Ablichtung oder Ausdruck der elektronisch gespeicherten Daten. 
Die Hohe der Schreibauslagen (Original in Farbe) bemisst sich mit € 1,67 zzgl. geltender MwSt. je Schreibseite. 

§ 10 Fotografien/Fotokosten
 
Die UGS Sachverständige GmbH hat Anspruch auf Ersatz der Auslagen für die Herstellung von Fotografien. Sie kann nach ihrer Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Kosten einen Pauschalsatz fordern. Die Höhe der Fotografiepauschale beträgt € 2,39 zzgl. geltender MwSt. pro gefertigte Fotografie für den 1. Fotosatz und € 0,59 zzgl. geltender MwSt. pro gefertigte Fotografie für den 2. Fotosatz und 3. Fotosatz. 

§ 11 Geschäftsreisen/Fahrtkosten
 
1.) Für Geschäftsreisen sind der UGS Sachverständige GmbH als Reisekosten die Fahrtkosten und die Übernachtungskosten zu erstatten; ferner erhält er ein Tage- und Abwesenheitsgeld. 

2.) Als Fahrtkosten sind zu erstatten 
a) bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges zur Abgeltung der Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie der Abnutzung des Kraftfahrzeuges € 0,70 zzgl. geltender MwSt. pro gefahrenen Kilometer zuzüglich der durch die Benutzung des Kraftfahrzeuges aus Anlass der Geschäftsreise regelmäßig anfallenden baren Auslagen, beispielsweise der Parkgebühren etc.; 
b) bei Fahrten innerhalb des Stadtgebiets Saarbrücken, wo sich die Betriebsräumlichkeiten der UGS Sachverständige GmbH befinden, kann die UGS Sachständige GmbH nach ihrer Wahl anstelle der tatsächlich gefahrenen Kilometer einen Pauschalsatz fordern. Die Höhe der Stadtfahrt pauschal beträgt € 10,00 zzgl. geltender MwSt. 
c) Die UGS Sachverständige GmbH kann nach Ihrer Wahl anstelle der tatsächlich gefahrenen Kilometer, einen Pauschalsatz von bis zu € 79,00 zzgl. geltender MwSt. außerhalb des Stadtgebiets von Saarbrücken berechnen.
d) bei Benutzung anderer Verkehrsmittel die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. 
e) Als Tage- und Abwesenheitsgeld erhält die UGS Sachverständige GmbH bei einer Geschäftsreise von nicht mehr als 4 Stunden € 20,00 zzgl. geltender MwSt., von mehr als 4 bis 8 Stunden € 35,00 zzgl. geltender MwSt. und von mehr als 8 Stunden € 60,00 zzgl. geltender MwSt.. Bei Auslandsreisen kann zu diesen Beträgen ein Zuschlag von fünfzig von Hundert berechnet werden.

3.) Die Übernachtungskosten sind in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erstatten, soweit sie angemessen sind.
 
§ 12 Zahlung der Vergütung und Verzinsung der Vergütung
 
1.) Die Vergütung ist bei Überlassung des Gutachtens an den Auftraggeber oder an einen von diesem bezeichneten Dritten zu zahlen. 
2.) Verweigert der Auftraggeber ohne triftigen Grund die Abnahme des Gutachtens, kann die UGS Sachverständige GmbH dem Auftraggeber zur Abnahme des Gutachtens eine angemessene Frist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist die Vergütung der UGS Sachverständige GmbH zur Zahlung fällig. Dies unbeschadet des Rechtes der UGS Sachverständige GmbH, aus einem anderen Rechtsgrund andere gesetzliche Ansprüche geltend machen zu können. 
3.) Die Vergütung ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die UGS Sachverständige GmbH kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch die UGS Sachverständige GmbH ist nicht ausgeschlossen. 
4.) Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers gegenüber der UGS Sachverständige GmbH besteht in vollem Umfang. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass der Auftraggeber erfüllungshalber seine Schadensersatzansprüche gegen den Fahrer und/oder Halter des gegnerischen Fahrzeuges und den Haftpflichtversicherer des gegnerischen Fahrzeuges in Höhe der Vergütung der UGS Sachverständige GmbH abgetreten hat. Es ist nicht Aufgabe der UGS Sachverständige GmbH, die Sachverständigenvergütung gegenüber dem Fahrer und/oder Halter des gegnerischen Fahrzeuges und dem gegnerischen Haftpflichtversicherer zu realisieren; der Auftraggeber hat gegenüber der UGS Sachverständige GmbH für die Erfüllung von dessen Ansprüchen Sorge zu tragen und die Sachverständigenkosten gegenüber den aus dem Verkehrsunfall Haftenden selbst einzuziehen. 

§ 13 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung 

1.) Gegen den Anspruch des UGS Sachverständige GmbH auf ihre Vergütung oder auf andere rechtsgeschäftliche oder gesetzliche Ansprüche kann der Auftraggeber nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen unbestritten sind oder über seine Gegenforderungen ein rechtskräftiger Titel besteht. 
2.) Ein Zurückbehaltungsrecht an der Vergütung oder den anderen Ansprüchen der UGS Sachverständige GmbH hat der Auftraggeber nur insoweit, als es seine Grundlage in dem zwischen ihm und der UGS Sachverständige GmbH geschlossenen Vertrag hat. 
3.) Der Auftraggeber darf seine Ansprüche gegen die UGS Sachverständige GmbH nur mit Zustimmung der UGS Sachverständige GmbH an Dritte abtreten. 

§ 14 Kündigung 

1.) Der Auftraggeber und die UGS Sachverständige GmbH können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. 
2.) Wichtige Gründe, die der UGS Sachverständige GmbH zur Kündigung des Vertrages berechtigen sind, die Weigerung des Auftraggeber an der Begutachtung des Fahrzeuges mitzuwirken, unzulässige Einwirkungen des Auftraggeber auf die UGS Sachverständige GmbH, sofern diese geeignet sind, die Begutachtung zu verfälschen oder negativ zu beeinflussen, Zahlungsunfähigkeit oder Vermögensverfall des Auftraggeber sowie dass die UGS Sachverständige GmbH nach Beauftragung durch den Auftraggeber feststellen muss, dass ihr für sie nicht vorhersehbar die zur Erstellung des Gutachtens notwendige Sachkunde fehlt. 
3.) Außer dass der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen kann, kann er bis zur Erstellung des Gutachtens jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Aufttraggeber, so ist die UGS Sachverständige GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; sie muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. 
1.) Im Falle der Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber gemäß vorstehendem Satz 1 hat die UGS Sachverständige GmbH Anspruch auf Ersatz der ihr bis dahin entstandenen Aufwendungen sowie Anspruch auf Zahlung einer Vergütung in Höhe von 60 Prozent der Grundvergütung. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der UGS Sachverständige GmbH entweder kein Schaden entstanden ist oder dass ihr Schaden wesentlich niedriger ist, als die vorstehend bezeichnete Pauschalvergütung. 

§ 15 Sach- und Rechtsmangel
 
1.) Die UGS Sachverständige GmbH hat dem Auftraggeber die gutachterliche Stellungnahme frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. 
2.) In Abänderung von § 634 BGB kann der Auftraggeber grundsätzlich nur Nacherfüllung verlangen, wobei die UGS Sachverständige GmbH nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Gutachten erstellen kann. Für den Fall, dass die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen ist oder die UGS Sachverständige GmbH kein neues Gutachten erstellt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die Grundvergütung der UGS Sachverständige GmbH mindern oder vom Vertrag zurücktreten. 
3.) Die vertraglichen und gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei Mängeln des Gutachtens sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die offensichtlichen Mängel nicht innerhalb von 6 Monaten, nachdem er oder der von ihm bestimmte Dritte das Gutachten erhalten hat, gerügt hat.
4.) Die Rechte des Auftraggebers gegen die UGS Sachverständige GmbH wegen eines Mangels des Gutachtens verjähren, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb von 6 Monaten, nachdem er oder der von ihm bezeichnete Dritte das Gutachten erhalten hat, geltend macht.


§ 16 Haftung der UGS Sachverständige GmbH
 
Die UGS Sachverständige GmbH haftet dem Auftraggeber für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, wenn die UGS Sachverständige GmbH ihren Pflichten aus dem oder in Erfüllung des Vertrages vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt; die Haftung für fahrlässiges Verhalten der UGS Sachverständige GmbH ist ausgeschlossen. 

§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
 
1.) Für den Fall, dass der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, sind sämtliche gegenseitige Ansprüche aus oder anlässlich des Vertrages an derm Geschäftssitz Bahnstr. 3 66121 Saabrücken der UGS Sachverständige GmbH zu erfüllen.
2.) Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlichen Sondervermögens ist, ist das Amtsgericht Saarbrücken erstinstanzlich für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der UGS Sachverständige GmbH örtlich zuständig. Vorstehendes gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. 

§ 18 Schriftform und salvatorische Klausel 

1.) Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Soweit sie getroffen sind, bedürfen sie der Schriftform. Dies gilt auch bezüglich der Abbedingung dieser Vorschrift. 
2.) Sollte eine der Bedingungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen, so soll die entsprechende gesetzliche Regelung an deren Stelle treten (salvatorische Klausel). 

§ 19 Sonstige Vereinbarungen 

Der § 7.1 Aufwendungsersatz wird wie folgt ergänzt: Der Anspruch wird erweitert auf Ersatz einer Desinfektionspauschale COVID-19 in Höhe von Pauschal € 5,00 zzgl. geltender MwSt.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen umfassen §1 bis §19.

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