Schadengutachten
Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten? Was nun tun? Wenn Sie nicht schuld sind, müssen Sie den Schaden möglichst schnell von unabhängiger und neutraler Seite feststellen lassen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen zu können. Denn als Unfallgeschädigter dürfen Sie den Gutachter Ihres Vertrauens grundsätzlich selbst aussuchen.
Welche Reparaturkosten fallen für die Instandsetzung meines Oldtimers/Youngtimers an? Wie hoch ist die Wertminderung? Oder vielleicht sogar ein Totalschaden? Wie hoch ist dann der Wiederbeschaffungswert und der Restwert? Viele Fragen, die auf der Grundlage eines Schadengutachtens entschieden werden. Aufgrund der langjährigen Erfahrung unserer Gutachter, sind Sie bei der UGS Sachverständigen GmbH bestens beraten um ein Schadengutachten erstellen zu lassen.
Rufen Sie uns unverbindlich an:
Tel. 0681 – 303 959 84.
Der schnelle Weg zum Schadensgutachten
Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten? Was jetzt? Wenn Sie nicht schuld sind, müssen Sie den Schaden möglichst schnell von unabhängiger und neutraler Seite feststellen lassen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen zu können. Denn als Unfallgeschädigter dürfen Sie den Gutachter Ihres Vertrauens grundsätzlich selbst aussuchen.
Welche Reparaturkosten fallen für die Instandsetzung meines Oldtimers/Youngtimers an? Wie hoch ist die Wertminderung? Oder vielleicht sogar ein Totalschaden? Wie hoch ist dann der Wiederbeschaffungswert und der Restwert? Viele Fragen, die auf der Grundlage eines Schadensgutachtens entschieden werden. Aufgrund der langjährigen Erfahrung unserer Gutachter sind Sie bei der UGS Sachverständige GmbH bestens beraten, um ein Schadensgutachten erstellen zu lassen.
Rufen Sie uns einfach unverbindlich an: Tel.: 0681 – 303 959 84.
Klare Verhältnisse
Bei Bagatellschäden in Höhe von bis zu 750 Euro wird die Gutachtengebühr möglicherweise nicht von der gegnerischen Versicherung erstattet. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Ihnen vor Auftragserteilung ggf. eine günstigere, erstattungsfähige Dienstleistung empfehlen.