IHR RECHT

Wir bekommen das wieder hin!

Sachverständigen Soforthilfe nach einem Unfallschaden.

Wir bekommen das wieder hin!

Sachverständigen Soforthilfe nach einem Unfallschaden.

Wir kennen Ihre Ansprüche! Mit Unterstützung der UGS Sachverständige GmbH werden Ihre rechtlichen Ansprüche in einem neutralen Unfallgutachten optimal, rechtssicher und unabhängig, dokumentiert.
  • Die UGS Sachverständige GmbH ist als unabhängig, zuverlässig und schnell bekannt.
  • Sie erhalten kompetente Beratung durch unsere erfahrenen und regelmäßig geschulten  Schadengutachter.
  • Nur ein kleiner Schaden (bis 750 €, Bagatelle)? Bei uns erhalten Sie hilfreiche Tipps dazu.
        Wir kennen Ihre Ansprüche! Mit Unterstützung der UGS Sachverständige GmbH werden Ihre rechtlichen Ansprüche in einem neutralen Unfallgutachten optimal, rechtssicher und unabhängig, dokumentiert.
        • Die UGS Sachverständige GmbH ist als unabhängig, zuverlässig und schnell bekannt.
        • Sie erhalten kompetente Beratung durch unsere erfahrenen und regelmäßig geschulten  Schadengutachter.
        • Nur ein kleiner Schaden (bis 750 €, Bagatelle)? Bei uns erhalten Sie hilfreiche Tipps dazu.

              Ihr Recht


              Im unverschuldeten Schadensfall haben Sie nach § 249 BGB das Recht einen unabhängigen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe zu beauftragen .
              Bestehen Sie unbedingt auf dieses Recht! Wir begleiten Sie durch Ihre Schadensersatzansprüche und unterstützen Sie in allen Bereichen.

              Ihr Recht


              Im unverschuldeten Schadensfall haben Sie nach § 249 BGB das Recht einen unabhängigen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe zu beauftragen .
              Bestehen Sie unbedingt auf dieses Recht! Wir begleiten Sie durch Ihre Schadensersatzansprüche und unterstützen Sie in allen Bereichen.
              Was Sie nicht tun sollten:
              • Schuld/Teilschuld vor Ort einräumen.
              • Unfallhilfe der gegnerischen Versicherung annehmen.
              • Gehen Sie keine Vereinbarung mit der gegnerischen Versicherung über Werkstatt, Sachverständige (diese sind nicht unabhängig) oder Mietwagen ein.
              • Am besten kontaktieren Sie die gegnerische Versicherung nicht selbst. Wir unterstützen Sie dabei. 
              Was Sie nicht tun sollten:
              • Schuld/Teilschuld vor Ort einräumen.
              • Unfallhilfe der gegnerischen Versicherung annehmen.
              • Gehen Sie keine Vereinbarung mit der gegnerischen Versicherung über Werkstatt, Sachverständige (diese sind nicht unabhängig) oder Mietwagen ein.
              • Am besten kontaktieren Sie die gegnerische Versicherung nicht selbst. Wir unterstützen Sie dabei. 
              Wozu brauchen Sie im Haftpflichtschadenfall ein unabhängiges Gutachten?
              Wozu brauchen Sie im Haftpflichtschadenfall ein unabhängiges Gutachten?
              um Ihre Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen
              um ggf. den Nutzungsausfall festzustellen und dessen Höhe zu ermitteln
              um den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln (Wert des Fahrzeugs vor Schadenseintritt)
              um den Restwert zu ermitteln (Wert des Fahrzeugs in beschädigtem Zustand)
              um eine Beweissicherung durchzuführen
              um ggf. eine Wertminderung festzustellen und deren Höhe zu ermitteln
              um die Reparaturkosten zu ermitteln
              Wir rechnen im Haftpflichtschadensfall direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. 

              Rechtsanwalt Ja oder Nein?


              Wir raten immer dazu einen Rechtsanwalt zur Hilfe zu nehmen.  
              Die UGS Sachverständige GmbH arbeitet mit erfahrenen Rechtsanwälten für Verkehrsrecht zusammen. Gerne empfehlen wir Ihnen einen Fachanwalt.
              Warum einen Rechtsanwalt zur Hilfe nehmen?
              Rechtsanwälte kennen alle Ihre Ansprüche! Mit der Unterstützung von Fachanwälten ist die Unfallregulierung für Sie kein unüberwindbares Hindernis. Sie setzen Ihre Rechte bei der Versicherung des Unfallverursachers durch und erzielen für Sie den maximalen Schadenersatz.
              Bei einem unverschuldeten Schaden (Haftpflichtschaden) muss die gegnerische Versicherung für alle Kosten wie Gutachten, Mietwagen und Rechtsbeistand aufkommen. Kostenvoranschläge von Autowerkstätten sind dazu ungeeignet, da Sie keinen beweissichernden Charakter haben und zum Beispiel die merkantile Wertminderung sowie andere Schadensersatzansprüche nicht berücksichtigt werden. (Nur im Kaskoschadensfall ist die Versicherung weisungsbefugt hinsichtlich der Beauftragung des Sachverständigers.)
              Vorteile unserer Partneranwälte
              • schnell und kompetent
              • unkompliziert und nicht zulasten Ihrer Zeit
              • ohne nervenden Papierkrieg
              • vollständig und umfassend: z.B. Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und vieles mehr 
              Gerne vermitteln wir Ihnen einen Fachanwalt. Übrigens auch dieser Rechtsanwalt wird bei einem unverschuldeten Schadenfall von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Sie brauchen daher keine Rechtsschutzversicherung oder in Kostenvorlage zu treten. 

              Rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne unverbindlich: Tel.: 0681 – 303 959 84.
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              Sie haben Fragen?
              Wir beraten Sie gern:
              0681-303 959 84